
Unser digitales Hausrecht
1. Geltungsbereich
(1) Die DFN Mittelweser รผbt das digitale Hausrecht รผber sรคmtliche von ihr betriebenen digitalen Systeme aus. Dazu zรคhlen insbesondere Webseiten, Server, Plattformen, Kommunikationskanรคle sowie alle weiteren technischen Infrastrukturen, die im Rahmen der Projekte der DFN Mittelweser bereitgestellt werden. (2) Das digitale Hausrecht gilt fรผr alle Nutzerinnen und Nutzer dieser Angebote, unabhรคngig von Art, Umfang oder Dauer der Nutzung.
2. Zweck des digitalen Hausrechts
(1) Die Ausรผbung des digitalen Hausrechts dient der Sicherstellung eines ordnungsgemรครen, sicheren und stรถrungsfreien Betriebs der digitalen Angebote. (2) Hierzu gehรถren insbesondere:
- die Gewรคhrleistung der technischen Funktionsfรคhigkeit,
- der Schutz vor Angriffen, Missbrauch und sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfรคllen,
- die Wahrung der Integritรคt und Verfรผgbarkeit der Systeme,
- die Durchsetzung rechtlicher Vorgaben und interner Richtlinien.
3. Maรnahmen im Rahmen des digitalen Hausrechts
(1) Die DFN Mittelweser ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung des sicheren Betriebs geeignete Maรnahmen zu ergreifen. Dazu zรคhlen insbesondere:
- die Verwaltung und Beschrรคnkung von Zugriffsrechten,
- die Sperrung oder Einschrรคnkung einzelner IPโAdressen oder IPโBereiche,
- die technische Filterung oder Blockierung von Anfragen,
- die Entfernung oder Unterbindung rechtswidriger oder missbrรคuchlicher Inhalte,
- der Einsatz technischer Schutzmechanismen wie Firewalls, MonitoringโSystemen oder SpamโFiltern.
(2) Maรnahmen werden nach dem Grundsatz der Verhรคltnismรครigkeit durchgefรผhrt und orientieren sich an der jeweiligen Gefรคhrdungslage. (3) Die DFN Mittelweser behรคlt sich vor, sicherheitsrelevante Vorfรคlle zu dokumentieren und erforderlichenfalls an zustรคndige Stellen weiterzugeben.
4. Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer
(1) Die Nutzung der digitalen Angebote hat in rechtmรครiger Weise zu erfolgen. (2) Jede Form des Missbrauchs, der Stรถrung des Betriebs oder der Umgehung technischer Schutzmaรnahmen ist untersagt. (3) Nutzerinnen und Nutzer haben sicherheitsrelevante Auffรคlligkeiten unverzรผglich zu melden, sofern sie solche feststellen.
5. Transparenz und Dokumentation
(1) Entscheidungen im Rahmen des digitalen Hausrechts werden nachvollziehbar und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorgaben getroffen. (2) Die DFN Mittelweser dokumentiert sicherheitsrelevante Maรnahmen in einem angemessenen Umfang, soweit dies zur Gefahrenabwehr, Nachvollziehbarkeit oder rechtlichen Absicherung erforderlich ist.
6. Rechtsfolgen bei Verstรถรen
(1) Bei Verstรถรen gegen diese Bestimmungen kann die DFN Mittelweser nach eigenem Ermessen geeignete Maรnahmen ergreifen, einschlieรlich der temporรคren oder dauerhaften Sperrung des Zugangs. (2) Weitergehende zivilโ oder strafrechtliche Schritte bleiben ausdrรผcklich vorbehalten.
